Die Serlesbahnen Mieders behalten sich witterungsbedingte Sperren der Sommerrodelbahn vor!

Diese stellen keinen Anspruch auf Ersatz dar!

 

Benützung der Sommerrodelbahn Serlesbahnen Mieders auf eigene Gefahr!

 

 

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass

pro Erwachsenen Fahrgast nur 1 Kind

mitgenommen werden kann. Aus technischen Gründen ist es nicht möglich, ein Kind am Schoß und ein weiteres in einer angehängten Rodel mit sich zu führen. 

Die Entscheidung, auf welche Art das Kind mitgeführt wird, obliegt dem Bediensteten am Einstieg!

 

Von der Beförderung ausgeschlossen sind:

-  Betrunkene
-  offensichtlich geistig nicht zurechnungsfähige Personen
-  Schwangere
-  Kinder unter 2 Jahren

 

Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass das mit sich führen von Hunden oder sonstigen Tieren untersagt ist. 

 

Größere Rucksäcke und Wanderstöcke sind abzugeben, sodass diese mit der Gondelbahn ins Tal transportiert werden können. 

 

 

 

 

Auszug aus der Betriebsvorschrift:

 

Fahrgäste:

1. Die Sommerrodelbahn ist nicht Beförderungsmittel für jedermanns Gebrauch, ihre Benützung setzt gewisse Mitarbeit des Fahrgastes voraus. 

2. Personen, die die Sicherheit des Betriebes oder der Bahnbenützer gefährden, sowie betrunkene, oder offensichtlich geistig nicht zurechnungsfähige Personen, sind von der Beförderung auszuschließen.

 

Betrieb:

1. Bei Regen, Nässe, Schneefall, Dunkelheit oder schlechten Sichtverhältnissen, die einen sicheren Betrieb nicht mehr gewährleisten, ist dieser einzustellen. 

 

Mitfahren von Kindern:

1. Entsprechend der Betriebsvorschriften ist die Beförderung von Kleinkindern bis 6 Jahren am Schoß erlaubt.

 

2. Als weitere zulässige Variante kann das Mitnehmen von Kindern bis 10 Jahren auch in einer eigenen Rodeln unter folgenden Auflagen erfolgen: 

-  Zusammenhängen der Rodel mittels Gurt
-  Bremshebel der gezogenen Rodel mittels Holzklotz geöffnet
-  Ein Erwachsener in der vorderen Rodel, Kind nur in der hinteren
-  Die Entscheidung der Variantenwahl zur Mitnahme von Kindern obliegt -   dem Bedienungspersonal der Sommerrodelbahn. 
-  Ein Zusammenhängen von Erwachsenen oder Jugendlichen ist verboten!

 

Kinder unter 6 Jahren dürfen die Bahn nur mit einer Begleitperson, welche ein Mindestalter von 15 Jahren aufweißen muss, benützen. 

 

Den Anweisungen des Betriebspersonals ist unbedingt Folge zu leisten!

 

Der Betriebsleiter